VEREIN

Auszug aus der Satzung des JGV

§ 2 ZWECK DES VEREINS

(1) Der Verein hat den Zweck:
  • Förderung von Bildung und Erziehung; insbesondere historisch-politische Bildungsarbeit in den Bereichen  allgemeine Geschichte, Regional- und Lokalgeschichte und
  • Interesse für und das Wissen über die Geschichte und Kultur der Stadt Jülich, des Jülicher Landes und des Herzogtums Jülich (-Kleve-Berg) und seiner Kulturdenkmäler zu wecken, zu beleben und zu vertiefen
  • Verbundenheit zur Heimat vor dem Hintergrund des europäischen Kulturerbes zu pflegen und Verständnis für die regionale Geschichte und ihre internationale Verknüpfung in alle Kreise der Bevölkerung zu tragen.
(2) Dieser Vereinszweck soll erreicht werden durch:
  • Förderung der Erforschung der regionalen Geschichte,
  • Bildungsarbeit durch Herausgabe von Publikationen, die sich mit der Geschichte der Stadt Jülich, des Jülicher Landes oder des Herzogtums Jülich (Kleve-Berg) befassen,
  • Erhaltung von Kulturwerten im Rahmen von Archiven, Sammlungen und Ausstellungen
  • Vermittlung historischer Erkenntnisse (Publikationen, Ausstellungen, Medienarbeit, Veranstaltungen)
  • Veranstaltung von Vorträgen zu geschichtlichen und kulturellen Th emen
  • Studienfahrten, die die Geschichte und Kultur der Region und ihre Verknüpfung mit der allgemeinen Geschichte und Kultur anschaulich machen.
  • Förderung und Unterstützung von Personen und Institutionen, die sich der Erforschung von Geschichte widmen.

Die vollständige Satzung zum Download